Allgemeine Geschäfts Bedingungen vom: Donnerstag 26 April 2007 von : WeissSoft AG im : Impressum
1.Allgemeines
7. Zahlungen
1.1 Diese allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie in der Offerte, Auftragsbe- stätigung oder Rechnung der Firma WeissSoft AG als anwendbar erklärt werden. 1.2Bestellungen sind für die Firma WeissSoft AG erst verbindlich, wenn sie ihre Annahme schriftlich bestätigt hat. 1.3Diese allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ab 1. Februar 2002 gültig. .
Rechnungen sind innerhalb 20 Tagen rein netto zahlbar, ohne jeden Abzug. Bei Mahnungen berechnen wir für die zweite Mahnung CHF 15.- für die dritte Mahnung CHF 25.- als Spesen. Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Zins berechnet.
Für Kreditkartenzahlungen werden zusätzlich 3% des Warenwertes verrechnet. .
2. Preise
8.Eigentumsvorbehalt
Die Preise verstehen sich in CHF, rein netto exkl. MWSt. zuzüglich Transport- + Verpackungskosten sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Firma WeissSoft AG behält sich jedoch eine Preisanpas- sung als Folge konkreter Kostensteigerungen (z.B. Wechselkurse oder Materialkosten) vor. Neukunden (ausgenommen Aktiengesellschaften) werden bei der ersten Bestellung per Nachnahme, Kreditkarte oder Vorauskasse beliefert.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthabens im Eigentum der Firma WeissSoft AG. Zudem ist der Käufer und Besitzer des Gegenstandes verpflichtet, eine Sachversicherung über diesen Gegenstand abzuschliessen und der Firma WeissSoft AG die Versicherungsansprüche des Käufers als Versicherungsnehmer abzutreten.
3. Lieferfrist
9. Garantie
Die Lieferfrist richtet sich nach dem im Vertrag festgelegten Datum. Sie wird verlängert, wenn Hindernisse eintreten, die auf höhere Gewalt wie Krieg, Epidemien, Unwetter u.ä. zurückzuführen sind. Alle von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Ab Lager verfügbare Artikel werden in der Regel innert 48 Stunden geliefert. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen, Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Teillieferungen sind zulässig.
Für Anlagen und Geräte übernimmt die Firma WeissSoft AG während 12 Monate ab Lieferung die Garantie für nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler. Erweist sich die Lieferung bei der Abnahme nicht als vertragsgemäss, so hat der Kunde der Firma WeissSoft AG Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben, oder er kann Ersatzlieferung verlangen. Sofern die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht möglich ist, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises (Wandlung) verlangen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, höhere Gewalt, Missachtung der Betriebsvorschriften sowie Eingriffe des Kunden oder Dritter in Geräte der Firma WeissSoft AG ohne deren schriftlichen Zustimmung.
4. Versand
10. Gebrauch der WeissSoft Tools und deren Daten
Sämtliche Lieferungen (ausser Erstlieferungen per Nachnahme) erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung oder Verlust sind der Firma WeissSoft AG vom Empfänger innerhalb 5 Arbeitstagen nach Eingang der Sendung anzumelden. Beanstandungen über allfällige schlechte Verpackung am Tag des Wareneingangs.
Der Kunde darf Daten (aus WeissSoft Shop, Fileservice etc) welche er von WeissSoft AG zum Gebrauch bekommt, an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von WeissSoft AG weitergeben. Der Kunde ist für die Zugangsdaten selbst verantwortlich. Ein allfälliger Schaden aus unsachgemässem Umgang mit z.B. Passwörtern kann gegenüber der WeissSoft AG nicht geltend gemacht werden.
5. Werklieferungen
11. Annullierungen
Bei Lieferung und Verrechnung direkt durch die Lieferwerke der Firma WeissSoft AG gelten für deren Kunden die Verkaufs- Bedingungen des jeweiligen Lieferwerks. In diesem Fall haben vorliegende Verkaufs- und Lieferbedingungen keine Gültigkeit. Schadenersatzansprüche oder Forderungen andere Art können der Firma WeissSoft AG gegenüber nicht geltend gemacht werden.
Die Annullierungen von Bestellungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma WeissSoft AG möglich. Kosten, die bereits erwachsen sind, oder Preiserhöhungen zufolge Bestellungs- Reduktion sind vom Besteller zu übernehmen. Die Teilliefer- ungen eines Abrufauftrages sind innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen, andernfalls wird die Firma WeissSoft AG die entsprechenden Lieferungen und die Rechnung veranlassen.
6. Materialrücksendungen
12. Gerichtsstand
Materialrücksendungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Firma WeissSoft AG und können nur erfolgen, sofern das Material sich in einwandfreiem Zustand, in der Originalverpackung ohne durchbrochene Versiegelung befindet und von der Firma WeissSoft AG normalerweise auf Lager gehalten wird. Software kann nur retourniert werden, wenn die Software Siegel ungeöffnet sind.Eine Lieferschein- oder Rechnungskopie muss unbedingt beiliegen. Rücksendungen ohne Lieferschein- oder Rechnungskopie werden nicht angenommen.
Gerichtsstand ist Zürich. Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichts- stand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.